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Sachverständiger Bereich EDVAb Herbst 2007 können sich qualifizierte Sachverständige für EDV-Systeme und Datenschutzbeauftragte bei der IQ-ZERT prüfen und zertifizieren lassen. Selbstverständlich müssen auch in diesen neuen Zertifizierungsbereichen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein. EDV-Sachverständige werden von der IQ-ZERT in den folgenden Fachgebieten geprüft:
IT-Sachverständige Bereich 1: EDV-Systememit möglichen Teilgebieten:
Bereich 2 - Datenschutzbeauftragter**hier erhalten Sie ein Kompetenzzertifikat der IQ-ZERT DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (ohne Akkreditierungslogo der DAkkS) Prüfung (schriftlich + mündlich) Der schriftliche Teil umfasst Fragestellungen aus dem Tätigkeitsgebiet des EDV-Sachverständigen zu allen relevanten Fachgebieten. Überwachung In der Folgezeit unterliegt der Zertifizierte dem Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Er weist mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr. In der Zertifikatlaufzeit findet mindestens eine Gutachtenüberprüfung statt. Rezertifizierung Nach Ablauf des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung. Hierzu erfolgt eine Gutachtenüberprüfung, ggf. ein Fachgespräch. Zulassungsvoraussetzung:
Bereich 1 Sachverständige für EDV-Systeme Einschlägiges, abgeschlossenes und anerkanntes Studium, wie z.B.: Informatik. Wirtschaftliche Kenntnisse Technische Kenntnisse Rechtliche Kenntnisse Kenntnisse in der Gutachtenerstellung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet innerhalb der letzten 5 Jahre.
Bereich 2: Datenschutzbeauftragter Einschlägiges, abgeschlossenes und anerkanntes Studium, Wirtschaftliche Kenntnisse Rechtliche Kenntnisse Technische Kenntnisse oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet.
Qualifizierte Tätigkeit und "Besondere Sachkunde" Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit, in der Regel auf den beantragten Gebieten, die geeignet war, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines EDV-Sachverständigen bzw. Datenschutzbeauftragten zu vermitteln. In diesem Zeitraum ist für zwei Jahre, zumindest nebenberuflich, diese Tätigkeit im Zertifizierungsbereich nachzuweisen. Die „Besondere Sachkunde“ beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse“ von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse“ muss der Sachverständige/Datenschutzbeauftragte Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.
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IQ-ZERT Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung GmbH & Co. KG Uhlandstraße 10 53757 Sankt Augustin Tel 0 22 41/168 158 8 Fax 0 22 41/168 346 4 |