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Sachverständiger Bereich vorbeugender BrandschutzDas Niveau einer Zertifizierungsprüfung bei der IQ-ZERT liegt auf gleicher Höhe wie das der öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland. Selbstverständlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen, dass der Sachverständige in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und nicht vorbestraft ist, erfüllt sein. Die Zertifizierungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Darüber hinaus wird eine Konzeptüberprüfung durchgeführt. Zertifizierung als Sachverständiger für den Bereich – Vorbeugender und gebäudetechnischer Brandschutz Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 über die IQ-ZERT. Spätestens 4 Wochen vor Prüfungsteilnahme werden folgende Zertifizierungsunterlagen benötigt:
Die Gebührenrechnung muss vor der Prüfung beglichen sein. Qualifizierte Tätigkeit und "Besondere Sachkunde" Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit die geeignet war, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines Sachverständigen zu vermitteln. In diesem Zeitraum ist für zwei Jahre, zumindest nebenberuflich, die Tätigkeit als Sachverständiger für den Zertifizierungsbereich nachzuweisen. Die „Besondere Sachkunde“ beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse“ von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse“ muss der Sachverständige Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.
Eingangsvoraussetzungen Einschlägiges, abgeschlossenes und anerkanntes Studium, wie z.B.: Architektur, Ingenieurwesen,
Prüfungsablauf Die Zertifizierungsprüfung kann in zwei Bereichen abgelegt werden:
Die schriftliche Prüfung besteht aus 3 Teilen: Teil I: Konzepterstellung / Planung zu einem vorgegebenen brandschutzrelevanten Bereich A: Vorbeugender Brandschutz Der Kandidat erhält mindestens einen Grundriss und eine bautechnische Beschreibung eines vorgegebenen Gebäudes und muss ein Kurzkonzept in Form einer Bewertung aus brandschutztechnischer Sicht erstellen. In den Grundriss (und ggf. in die Schnittdarstellung) muss der Kandidat alle erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen in Hinblick auf die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen zur Erzielung der Genehmigungsfähigkeit eintragen. Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz Der Kandidat muss auf der Grundlage eines vorgegebenen Brandschutzkonzeptes eine Planung / Beschreibung der erforderlichen brandschutzrelevanten Maßnahmen für die Gebäude- und Anlagentechnik erstellen.
Teil II: Plausibilitätsprüfung Bereich A: Vorbeugender Brandschutz Der Kandidat erhält i. d. R. Auszüge aus einem fehlerhaften Brandschutzkonzept / -gutachten und muss dieses auf Plausibilität prüfen sowie ggf. Fragestellungen hierzu beantworten. Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz Der Kandidat erhält i. d. R. Auszüge aus einem fehlerhaften Gebäude- und anlagentechnischen Planung und muss eine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich brandschutzrelevanter Anforderungen vornehmen sowie ggf. Fragestellungen hierzu beantworten.
Teil III: Einzelfragen
Konzeptprüfung (Referenzprojekte) Durch die Konzeptprüfung wird ermittelt, inwieweit der Sachverständige in der Lage ist, ein Brandschutzkonzept zu entwickeln und darzustellen. Das Prüfungskonzept muss vom Prüfungskandidaten eigenverantwortlich, persönlich und fachlich weisungsfrei erstellt und unterzeichnet worden sein. Der Kandidat hat der Zertifizierungsstelle eine Referenzliste mit mindestens 8 eigenverantwortlich bearbeiteten Referenzprojekten einzureichen. Als Referenzprojekte gelten dabei Bereich A: Vorbeugender Brandschutz Brandschutzkonzepte und / oder Brandschutzgutachten und / oder Prüfberichte zu Brandschutzkonzepten für Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad. Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz Brandschutzrelevante Gebäude- und anlagentechnische Ausführungsplanungen und / oder Brandschutzgutachten für Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad. Die Referenzliste muss für jedes Referenzprojekt eine Kurzschilderung der objektbezogenen Brandschutzaspekte beinhalten. Ergänzend zur Referenzliste hat der Kandidat eine eidesstattliche Erklärung einzureichen darüber, dass der Kandidat für die Erarbeitung der in der Referenzliste verzeichneten Projekte eigenständig verantwortlich war. Der Prüfungsausschuss wählt aus der eingereichten Referenzliste 2 Referenzprojekte aus. Diese sind vom Antragsteller daraufhin einzureichen. Personenbezogene Daten sind ggf. zu anonymisieren oder zu schwärzen. Bereich A: Vorbeugender Brandschutz
Generell werden Referenzprojekte von baulichen Anlagen entsprechend § 2 Abs. 4 der MBO akzeptiert. Dabei sind nachfolgend beschriebene Einschränkungen zu beachten. Nicht akzeptiert werden Brandschutzplanungen / -begutachtungen / -prüfungen von
Alle anderen nicht unter § 2 Abs. 4 der MBO explizit aufgeführten Sonderbauten unterliegen einer Einzelfallentscheidung zur Zulassung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz Generell werden Referenzprojekte entsprechend dem Anwendungsbereich der MPrüfVO akzeptiert. Unter höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad werden z. B. verstanden:
Ergänzt wird die schriftliche Prüfung durch einen ca. 40-minütigen mündlichen Prüfungsteil. Hier wird das selbst erstellt Konzept vorgestellt (ca. 15. Min). Ergänzt wird dies durch gezielte Einzelfragen zum Fachgebiet. In schriftlicher und mündlicher Prüfung müssen zusammen mindestens 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden. Im mündlichen Prüfungsteil für sich müssen ebenfalls mindestens 70 % erreicht werden. Als Arbeitsprobe findet eine Konzeptüberprüfung statt. Zum Bestehen der Prüfung müssen auch hier 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden. Das Prüfungsergebnis kann lauten:
Nicht bestandene einzelne Prüfungsteile können höchstens zweimal wiederholt werden. Wird ein noch ausstehender oder nicht bestandener Prüfungsteil nicht innerhalb von 2 Jahren nachgeholt, so verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Zertifikatserteilung Sind die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sachverständige nach bestandener Prüfung ein Zertifikat und einen Stempel – auf Wunsch auch einen gebührenpflichten Ausweis, die sie als kompetente und geprüfte Sachverständige auf dem Zertifizierungsgebiet ausweisen. Das Zertifikat hat im Regelfall eine Laufzeit von 5 Jahren. Dabei handelt es sich um ein Nutzungsrecht. Zertifikat, Stempel und ggf. Ausweis bleiben Eigentum der IQ-ZERT und müssen mit Ende der Zertifizierung zurückgeschickt werden. Zertifikate ohne DAkkS Logo können kürzer befristet werden.
Überwachungsverfahren In der Folgezeit unterliegt der Zertifizierte dem gebührenpflichtigen Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Es werden mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr (ab Zertifizierungsbeginn) nachgewiesen. Ferner werden in der Laufzeit zwei Konzepte angefordert.
Rezertifizierung Mit Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung. Wurden alle Bedingungen des Überwachungsverfahrens erfüllt, besteht diese aus einer Konzeptvorstellung und einem Fachgespräch - in der Regel in einer Dreiergruppe. Bei Nichterfüllung einzelner Teile der Überwachung, können zusätzlich Auflagen erteilt werden.
Mitgeltende Dokumente
QM-Anhang Gebührenordnung Brandschutz 3-020-K 05 QM-Anhang Antrag Zertifzierung Brandschutz 4-160-K 09 QM-Anhang Vertrag Zertifizierung/Rezertifizierung Brandschutz 4-210-K 09 QM-Anhang Brandschutz Fachliches Anforderungsprofil 5 -170-K 09
Zusätzlich können folgende Dokumente angefragt werden: QM-Anhang Prüfungsordnung Brandschutz 3-030-K 09 QM-Dokument SV 1-090-K 09 Antragsverfahren QM-Dokument SV 3 -040-K14 Zeichensatzung QM-Dokument SV 5 -060-K 14 Rechte und Pflichten des zertifizierten Sachverständigen
Sofern Sie weitere Informationen wünschen, bitten wir Sie mit uns per Telefon, Mail oder Fax Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
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IQ-ZERT Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung GmbH & Co. KG Uhlandstraße 10 53757 Sankt Augustin Tel 0 22 41/168 158 8 Fax 0 22 41/168 346 4 |