IQ-ZERT
Institut für
Qualitätssicherung
und Zertifizierung
GmbH & Co. KG
Uhlandstraße 10
53757 Sankt Augustin
Tel 0 22 41/168 158 8
Fax 0 22 41/168 346 4
Ablauf Erstzertifizierung:
Es wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt. Eine Prüfung ist bestanden, wenn die Mindestpunktzahl Punkte erreicht wird.
Zertifikatserteilung
Sind die Eingangsvoraussetzungen der Zertifizierung erfüllt, erhalten Sachverständige nach bestandener Prüfung ein Zertifikat, das sie als kompetente und geprüfte Sachverständige auf dem Zertifizierungsgebiet ausweist. Das Zertifikat hat im Regelfall eine Laufzeit von 3 Jahren. Dabei handelt es sich um ein Nutzungsrecht. Das Zertifikat bleibt Eigentum der IQ-ZERT und muss mit Ende der Zertifizierung zurückgeschickt werden.
Rezertifizierung
Nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung.
Die Rezertifizierung erfolgt, wenn folgende Unterlagen der IQ-ZERT vorliegen:
Nach der Überprüfung der Schadenbewertungen / Gutachten wird bei positivem Ausgang dem Sachverständigen ein neues Zertifikat mit einer Laufzeit von weiteren drei Jahren - im direkten Anschluss an die Laufzeit des Vorgängerzertifikates - ausgestellt. Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt der Gutachtenüberprüfung. Das alte Zertifikat ist der IQ-ZERT zurückzusenden.
Sollte eine oder beide überprüfte Schadenbewertungen / Gutachten der Überprüfung nicht standhalten, können diese nachkorrigiert bzw. ein oder zwei neue Schadenbewertungen / Gutachten eingereicht werden. Eine Gutachtenprüfung ist bestanden, wenn mindestens 70% der möglichen Punkte erreicht werden.
Das Zertifizierungsjahr läuft ab dem letzten Ausstellungsdatum, unabhängig vom Datum der Überprüfung.
Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Sofern Sie weitere Informationen wünschen, bitten wir Sie mit uns per Telefon, Mail oder Fax Kontakt aufzunehmen.