IQ-ZERT
Institut für
Qualitätssicherung
und Zertifizierung
GmbH & Co. KG
Uhlandstraße 10
53757 Sankt Augustin
Tel 0 22 41/168 158 8
Fax 0 22 41/168 346 4
Haftungsausschluss: siehe Impressum
Das Niveau der akkreditierten Zertifizierungsprüfung bei der IQ-ZERT liegt auf gleicher Höhe wie das der öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland und ist zudem international anerkannt.
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Darüber hinaus wird eine Konzeptüberprüfung durchgeführt.
Zertifizierung als Sachverständiger für den Bereich – Vorbeugender und gebäudetechnischer Brandschutz
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 über die IQ-ZERT.
Spätestens 4 Wochen vor Prüfungsteilnahme werden folgende Zertifizierungsunterlagen benötigt:
(die mit * gekennzeichneten Punkte können bis zur Ausstellung des Zertifikats nachgereicht werden)
Die Gebührenrechnung muss vor der Prüfung beglichen sein.
Qualifizierte Tätigkeit und "Besondere Sachkunde"
Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit die geeignet war, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines Sachverständigen zu vermitteln. In diesem Zeitraum ist für zwei Jahre, zumindest nebenberuflich, die Tätigkeit als Sachverständiger für den Zertifizierungsbereich nachzuweisen.
Die „Besondere Sachkunde“ beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse“ von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse“ müssen Sachverständige Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.
Eingangsvoraussetzungen
Einschlägiges, abgeschlossenes und anerkanntes Studium, wie z.B.: Architektur, Ingenieurwesen,
oder: Meister/Techniker mit min 5-jähriger Berufspraxis,
oder: Berufs- und Werkfeuerwehrleute mit mindestens erfolgreicher B3 Ausbildung,
oder: Brandschutzbeauftragte mit min 2 jähriger Praxis im vorbeugenden Brandschutz,
oder: andere Personen mit besonderen Qualifikationen im Brandschutz oder vergleichbare Qualifikation
(besondere und vergleichbare Qualifikationen werden durch IQ-ZERT geprüft).
Prüfungsablauf
Die Zertifizierungsprüfung kann in zwei Bereichen abgelegt werden:
Die schriftliche Prüfung besteht aus 3 Teilen:
Teil I: Konzepterstellung / Planung zu einem vorgegebenen brandschutzrelevanten
* Bereich A: Vorbeugender Brandschutz
Kandidaten erhalten mindestens einen Grundriss und eine bautechnische Beschreibung eines vorgegebenen Gebäudes und müssen ein Kurzkonzept in Form einer Bewertung aus brandschutztechnischer Sicht erstellen.
In den Grundriss (und ggf. in die Schnittdarstellung) müssen die Kandidaten alle erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen in Hinblick auf die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen zur Erzielung der Genehmigungsfähigkeit eintragen.
* Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz
Kandidaten müssen auf der Grundlage eines vorgegebenen Brandschutzkonzeptes eine Planung / Beschreibung der erforderlichen brandschutzrelevanten Maßnahmen für die Gebäude- und Anlagentechnik erstellen.
Teil II: Plausibilitätsprüfung
* Bereich A: Vorbeugender Brandschutz
Der Kandidat erhält i. d. R. Auszüge aus einem fehlerhaften Brandschutzkonzept / -gutachten und muss dieses auf Plausibilität prüfen sowie ggf. Fragestellungen hierzu beantworten.
* Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz
Der Kandidat erhält i. d. R. Auszüge aus einem fehlerhaften Gebäude- und anlagentechnischen Planung und muss eine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich brandschutzrelevanter Anforderungen vornehmen sowie ggf. Fragestellungen hierzu beantworten.
Teil III: Einzelfragen
Bearbeitung von Einzelfragen zu unterschiedlichen Themen aus dem Prüfstoffverzeichnis
Für die Beantwortung der Fragen genügt in aller Regel eine verbale und in der Sache korrekte Beantwortung. In einzelnen Prüfungsbereichen können Fragen enthalten sein, die eine kurze rechnerische Nachweisführung bedingen.
Konzeptprüfung (Referenzprojekte)
Durch die Konzeptprüfung wird ermittelt, inwieweit Sachverständige in der Lage sind, ein Brandschutzkonzept zu entwickeln und darzustellen.
Das Prüfungskonzept muss von den Prüfungskandidaten eigenverantwortlich, persönlich und fachlich weisungsfrei erstellt und unterzeichnet worden sein.
Von den Kandidaten werden 3 eigenverantwortlich bearbeitete Projekte überprüft. einzureichen. Als Referenzprojekte gelten dabei
Bereich A: Vorbeugender Brandschutz
Brandschutzkonzepte und / oder Brandschutzgutachten und / oder Prüfberichte zu Brandschutzkonzepten für Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad.
Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz
Brandschutzrelevante Gebäude- und anlagentechnische Ausführungsplanungen und / oder Brandschutzgutachten für Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad.
Bereich A: Vorbeugender Brandschutz
Generell werden Referenzprojekte von baulichen Anlagen entsprechend § 2 Abs. 4 der MBO akzeptiert. Dabei sind nachfolgend beschriebene Einschränkungen zu beachten. Nicht akzeptiert werden Brandschutzplanungen / -begutachtungen / -prüfungen von
Alle anderen nicht unter § 2 Abs. 4 der MBO explizit aufgeführten Sonderbauten unterliegen einer Einzelfallentscheidung zur Zulassung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz
Generell werden Referenzprojekte entsprechend dem Anwendungsbereich der MPrüfVO akzeptiert.
Unter höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad werden z. B. verstanden:
Ergänzt wird die schriftliche Prüfung durch einen ca. 40-minütigen mündlichen Prüfungsteil. Hier wird das selbst erstellt Konzept vorgestellt (ca. 15. Min). Ergänzt wird dies durch gezielte Einzelfragen zum Fachgebiet. In schriftlicher und mündlicher Prüfung müssen jeweils mindestens 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.
Als Arbeitsprobe findet eine Konzeptüberprüfung statt. Zum Bestehen der Prüfung müssen 0 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.
Das Prüfungsergebnis kann lauten:
Nicht bestandene einzelne Prüfungsteile können höchstens zweimal wiederholt werden. Wird ein noch ausstehender oder nicht bestandener Prüfungsteil nicht innerhalb von 2 Jahren nachgeholt, so verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Zertifikatserteilung
Sind die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sachverständige nach bestandener Prüfung ein Zertifikat und einen Stempel – auf Wunsch auch einen gebührenpflichten Ausweis, die sie als kompetente und geprüfte Sachverständige auf dem Zertifizierungsgebiet ausweisen. Das Zertifikat hat im Regelfall eine Laufzeit von 5 Jahren. Dabei handelt es sich um ein Nutzungsrecht. Zertifikat, Stempel und ggf. Ausweis bleiben Eigentum der IQ-ZERT und müssen mit Ende der Zertifizierung zurückgeschickt werden. Zertifikate ohne DAkkS Logo können kürzer befristet werden.
Überwachungsverfahren
In der Folgezeit unterliegen Zertifizierte dem gebührenpflichtigen Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Es werden mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr (ab Zertifizierungsbeginn) nachgewiesen. Ferner werden in der Laufzeit zwei Konzepte angefordert.
Rezertifizierung
Mit Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung. Wurden alle Bedingungen des Überwachungsverfahrens erfüllt, besteht diese aus einer Konzeptvorstellung und einem Fachgespräch - in der Regel in einer Dreiergruppe. Bei Nichterfüllung einzelner Teile der Überwachung, können zusätzlich Auflagen erteilt werden.
Deltaprüfung
Existieren bereits Vorgängerqualifikationen aufgrund von Prüfungen, die nach ähnlichen Strukturen durchgeführt wurden, prüft die IQ-ZERT, ob ggf. Prüfungsanteile anerkannt werden können und nicht erneut absolviert werden müssen. Die Gutachtenprüfung und die mündlichen Prüfung finden aber regelmäßig statt.
Mitgeltende Dokumente
Zusätzlich können folgende Dokumente angefragt werden:
Sofern Sie weitere Informationen wünschen, bitten wir Sie mit uns per Telefon, Mail oder Fax Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Zertifizierungsunterlagen können Sie über das Kontaktformular anfordern.