Sachverständiger Bereich EDV

Ab Herbst 2007 können sich qualifizierte Sachverständige für EDV-Systeme und Datenschutzbeauftragte bei der IQ-ZERT prüfen und zertifizieren lassen. Selbstverständlich müssen auch in diesen neuen Zertifizierungsbereichen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Zertifizierungsprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlich/praktischen Teil, mit deren Bestehen Sachverständige und Datenschutzbeauftragte die jeweilige besondere Fachkunde belegen.

EDV-Sachverständige werden von der IQ-ZERT in den folgenden Fachgebieten geprüft:

 

IT-Sachverständige Bereich 1: EDV-Systeme

mit möglichen Teilgebieten:

  • IT- Systeme
  • IT- TEchnik
  • IT-Anwendungen
  • IT-Small-Business

 

Bereich 2 - Datenschutzbeauftragter*

*hier erhalten Sie ein Kompetenzzertifikat der IQ-ZERT DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (ohne Akkreditierungslogo der DAkkS)

Prüfung (schriftlich + mündlich)

Der schriftliche Teil umfasst Fragestellungen aus dem Tätigkeitsgebiet des EDV-Sachverständigen zu allen relevanten Fachgebieten.
Der mündlich/praktische Teil geht auf die schriftliche Prüfung ein und behandelt darüber hinaus allgemeine fachliche Fragen. Ergänzend findet eine Überprüfung eingereichter Gutachten statt.

Insgesamt müssen mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl zum Bestehen erreicht werden. Zeigt der Prüfling in einem Bereich erhebliche Kenntnislücken, so kann die Prüfungskommission bei sonst ausreichendem Ergebnis eine getrennte Nachprüfung dieser Einzelfrage zulassen.

Zertifikaterteilung

Nach bestandener Prüfung erhält der Sachverständige ein Zertifikat und einen Stempel, die ihn als kompetenten und geprüften IT Sachverständigen ausweisen. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

Überwachung

In der Folgezeit unterliegt der Zertifizierte dem Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Er weist mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr.

In der Zertifikatlaufzeit findet mindestens eine Gutachtenüberprüfung statt.

Rezertifizierung

Nach Ablauf des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung. Hierzu erfolgt eine Gutachtenüberprüfung, ggf. ein Fachgespräch.

Zulassungsvoraussetzung:

 

Bereich 1 Sachverständige für EDV-Systeme

Einschlägiges, abgeschlossenes und anerkanntes Studium, wie z.B.: Informatik.

Wirtschaftliche Kenntnisse

Technische Kenntnisse

Rechtliche Kenntnisse

Kenntnisse in der Gutachtenerstellung

oder

mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet innerhalb der letzten 5 Jahre.

 

Bereich 2: Datenschutzbeauftragter

Einschlägiges, abgeschlossenes und anerkanntes Studium,
wie z.B.: Informatik, BWL, Wirtschaftsinformatik.

Wirtschaftliche Kenntnisse

Rechtliche Kenntnisse

Technische Kenntnisse

oder

mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet.

 

Qualifizierte Tätigkeit und "Besondere Sachkunde"

Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit, in der Regel auf den beantragten Gebieten, die geeignet war, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines EDV-Sachverständigen bzw. Datenschutzbeauftragten zu vermitteln. In diesem Zeitraum ist für zwei Jahre, zumindest nebenberuflich, diese Tätigkeit im Zertifizierungsbereich nachzuweisen.

Die „Besondere Sachkunde“ beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse“ von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse“ muss der Sachverständige/Datenschutzbeauftragte Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.


Sofern Sie weitere Informationen wünschen, bitten wir Sie einfach mit uns per Telefon, Mail oder Fax Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Zertifizierungsunterlagen können Sie über das Kontaktformular anfordern.

 

 

 

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